Im.puls Team
Hier finden Sie eine Übersicht unserer §20 SGB V Präventionskurse. Wir bieten Kurse zu den Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten und Ernährung an.
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem dieser Kurse können Sie eine Rückerstattung der Kursgebühr bei Ihrer Krankenkasse beantragen. In der Regel bezuschussen die Krankenkassen solche Kurse anteilig.
Gerne senden wir Ihnen vorab das entsprechende Kurszertifikat zur Abklärung der Bezuschussung mit Ihrer Krankenkasse zu.